WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Der Wettbewerb findet in der Zeit vom 12. bis 18. September 2025 an den Orgeln der folgenden Kirchen statt:

Franziskanerkirche, Franziskanerplatz, 1010 Wien (Hauptrunde Teil 1) 
Jesuitenkirche, Doktor-Ignaz-Seipel-Platz, 1010 Wien (Hauptrunde Teil 2)
Schottenkirche, Freyung 6, 1010 Wien (Finale, Preisträger:innenkonzert)

Die Dispositionen der Orgeln sind unter dem Menüpunkt Dispositionen auf dieser Website aufgelistet.

ANMELDUNG

  1. Am Wettbewerb können Organisten bzw. Organistinnen jeder Nationalität teilnehmen, die nach dem 31. Dezember 1989 geboren sind.

  2. Die Anmeldung zum Wettbewerb muss ausschließlich elektronisch über die Website „www.orgelwettbewerb.at“ bis spätestens 28. Februar 2025 erfolgt sein.
    Später erfolgte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

    Die Anmeldung muss enthalten:
    1. Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    2. Lebenslauf und Studiengang
    3. Angabe von eventuell verliehenen Wettbewerbspreisen oder -diplomen
    4. Bekanntgabe der aus dem Wettbewerbsprogramm gewählten Werke für die Hauptrunde (Teil 1 und 2)
    5. Bekanntgabe der frei gewählten Werke für die Hauptrunde (Teil 1 und 2) und für das Finale

  3. Mit der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr von € 100.– auf folgendes Konto einzuzahlen:

    Oberbank, IBAN: AT641500000501307763, BIC: OBKLAT2L 
    lautend auf „Camerata Viennensis – FSO“
    Zahlungszweck: „Teilnahmegebühr FSO 2025“

    Nach Einlangen der Teilnahmegebühr auf dem Wettbewerbskonto gilt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin als angemeldet. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist grundsätzlich nicht möglich.

  4. Die Vorauswahl findet in digitaler Form statt. Dafür sind die angeführten Stücke in frei gewählter Reihenfolge von jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin als eine Video/Audio-Datei im mp4- oder wav-Format aufzunehmen und bis spätestens 31. März 2025 hochzuladen (der entsprechende Link wird nach erfolgter Anmeldung übermittelt), wobei Folgendes zu beachten ist:

    • Die Stücke müssen in einem File durchlaufend, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden. 
    • Die Aufnahme darf nicht älter als 12 Monate sein und darf kein Link zu YouTube oder ähnlichen Plattformen sein. 
    • Die Aufnahme soll gut ausgepegelt sein, darf aber nicht verzerren. 
    • Die Videoaufnahme soll aus einer fixen Kameraperspektive erfolgen, wobei Hände und Gesicht des Musikers bzw. der Musikerin jederzeit zur Gänze sichtbar sein müssen.
    • Eine öffentliche Aufnahme kann eingereicht werden, wenn sie die genannten Bedingungen erfüllt

  5. Zur Hauptrunde werden bis zu 9 Teilnehmer:innen von der Auswahljury anhand der eingesendeten Videos der Vorauswahl zugelassen. Die Teilnehmer:innen werden bis 11. 4. 2025 über die Zulassung zur Hauptrunde informiert.

  6. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit den Wettbewerbsbestimmungen einverstanden.


ABLAUF DES WETTBEWERBS

  1. Die Auswahljury entscheidet über die Zulassung der Teilnehmer:innen zur Hauptrunde und setzt sich zusammen aus: Johannes Ebenbauer, Österreich; Maria Helfgott, Österreich; Jeremy Joseph, Südafrika/Österreich; Peter Planyavsky, Österreich; Karl-Gerhard Straßl, Österreich.

  2. Der Wettbewerb gliedert sich in Hauptrunde (Teil 1 und 2) und das Finale, die öffentlich zugänglich sind.

  3. Die zur Hauptrunde zugelassenen Teilnehmer:innen werden ersucht, sich am 12. September 2025 um 17 Uhr in der Universität für Musik und darstellende Kunst (mdw), Seilerstätte 26, 1010 Wien, in der Aula im Erdgeschoß zu melden. Bei der Beschaffung eines Quartiers kann der Veranstalter behilflich sein.

  4. Die Reihenfolge des Auftretens der Kandidaten bzw. Kandidatinnen wird ausgelost. Die völlige Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer:innen bleibt bis zum Abschluss des Finales gewahrt.

  5. Die Werke des Wettbewerbsprogramms sind in der selbstgewählten Reihenfolge entsprechend der Wettbewerbsausschreibung vorzutragen. Auswendigspiel wird nicht verlangt.

  6. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin am Wettbewerb hat die Möglichkeit, die für die Hauptrunde und das Finale festgelegten Werke auf den jeweiligen Orgeln vorzubereiten. Übungszeit an den Instrumenten des Wettbewerbs erhalten sie sowohl an einem Tag vor der Wettbewerbsrunde (jeweils ca. 90 Minuten) als auch Einspielzeit vor dem Wertungsspiel. Weitere Übungsmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin erhält gleich viel Übungszeit.

  7. Registranten bzw. Registrantinnen werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, können aber auch auf eigene Kosten mitgebracht werden.

  8. Nach der Hauptrunde wird den Kandidaten bzw. Kandidatinnen das Gesamtergebnis aus den Einzelbewertungen bekannt gegeben. Für die ausgeschiedenen Kandidaten bzw. Kandidatinnen sind Gespräche mit den Juroren bzw. Jurorinnen geplant.

  9. Jeder Preisträger bzw. jede Preisträgerin ist verpflichtet, beim Preisträger:innenkonzert unentgeltlich mitzuwirken und die von der Jury ausgewählten Werke zu spielen.

  10. Aufnahmen in Bild und Ton für Radio- und Fernsehübertragungen sowie Live-Streaming und Internetveröffentlichungen während des gesamten Wettbewerbs sind vorgesehen. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich alle Rechte (einschließlich eventueller Aufnahmen und Wiedergaben in Ton und Bild) vor; eventuelle Ansprüche Dritter werden nicht anerkannt.
    Für Rundfunk- und Fernsehübertragungen bzw. im Falle einer CD-Produktion oder der Veröffentlichung von Ton- und Videoaufnahmen via Internet haben die Kandidatinnen und Kandidaten keinen Anspruch auf Honorar oder Entschädigung. Solche Übertragungen bzw. Produktionen können auch nicht untersagt werden. Mit der Anmeldung räumen alle Teilnehmer:innen dem Wettbewerbsveranstalter das Recht ein, Angaben zur eigenen Person veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.

  11. Der Veranstalter kann den Wettbewerb absagen, etwa wenn die Durchführung aufgrund massiver Sicherheitsbedenken sowie allgemeiner Einschränkungen, wie etwa Naturkatastrophen, Krieg oder behördliche Untersagung, behindert wird. Diesfalls werden einbezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet, andere Aufwendungen oder Kosten werden nicht ersetzt.


JURY DES WETTBEWERBS

Helmut Binder, Österreich
Bernhard Haas, Deutschland
Margareta Hürholz, Deutschland
Peter Planyavsky, Österreich
Balázs Szabó, Ungarn/Österreich

Vorsitz: Karl-Gerhard Straßl, Österreich

  1. Die Entscheidung über die Ergebnisse des Wettbewerbs wird ausschließlich von der Jury getroffen.
  2. Die Jury arbeitet nach einer Juryordnung unter einem Vorsitzenden ohne Stimmrecht.
  3. Die von der Jury getroffenen Entscheidungen sind unwiderruflich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Die Jury kann die Vergabe von Preisen aussetzen.


PREISE UND AUSZEICHNUNGEN

Es werden drei Preise vergeben:
1. Preis: € 6.000,–
2. Preis: € 4.000,–
3. Preis: € 2.500,–

– Sonderpreis für die beste Präsentation auf der Wöckherlorgel
– Sonderpreis für die beste Interpretation der Toccata C-Dur von Franz Schmidt
– Konzerteinladungen

Für die Finalisten bzw. Finalistinnen kann eine Unterstützung für die Übernachtungskosten von 15.-18. September 2025 (bis zu € 120.- pro Tag) gegen Vorlage entsprechender Rechnungen gewährt werden.

Alle Teilnehmer:innen erhalten eine Bestätigung ihrer Teilnahme am Wettbewerb. Die Preisträger:innen erhalten zudem eine Urkunde und haben das Recht, sich „Preisträger:in des 9. Internationalen Franz-Schmidt-Orgelwettbewerbs Wien 2025“ zu nennen.


REPERTOIRE 

VORAUSWAHL – digitale Form

  1. Franz Schmidt: aus „Vier kleine Choralvorspiele“:
    „O, wie selig seid ihr doch, ihr Frommen“
  2. Johann Sebastian Bach: Ein schneller Satz wahlweise aus einer der Triosonaten BWV 526-530
  3. Ein Werk oder ein Satz komponiert 1830 bis 1950

Gesamtdauer der digitalen Runde 25-30 Minuten

HAUPTRUNDE

Teil 1 – Franziskanerkirche „Wöckherl-Orgel“:

  1. Georg Muffat: aus “Apparatus musico-organisticus”:
    Wahlweise Toccata 1, 2, 3, 5, oder 9
  2. Ein frei zu wählendes Variationswerk komponiert vor 1700

Dauer der gesamten Präsentation 17-20 Minuten

Teil 2 – Jesuitenkirche:

  1. Eines der folgenden Wahlstücke:
    • Louis Vierne:
      • aus 1. Symphonie, op. 14: VI. Final oder
      • aus 3. Symphonie, op. 28: V. Final oder
      • aus 6. Symphonie, op. 59: V. Final
    • Olivier Messiaen: aus „L’Ascension“: III. „Transports de joie“
    • Marcel Dupré: Prelude et Fugue, H-Dur, op. 7/1
  2. Sowie ein oder zwei frei zu wählende Werke oder Sätze komponiert nach 1850, das sich im Charakter von dem ersten Stück unterscheidet

Dauer der gesamten Präsentation max. 30 Minuten

FINALESchottenkirche

  1. Johann Sebastian Bach:
    Präludium und Fuge (Toccata) E-Dur, BWV 566 oder C-Dur, BWV 566a
  2. Franz Schmidt: Toccata C-Dur
  3. Ein frei zu wählendes Werk komponiert nach 1950

Dauer der gesamten Präsentation 40 Minuten